Hinweise zur Elektro- und
Elektronikaltgeräteentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Alle Elektrogeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet. Das Symbol der durchgestrichenen
Abfalltonne auf Rädern nach Anlage 3 des Elektrogesetzes bedeutet die getrennte Erfassung vom unsortierten Siedlungsabfall von Elektro- und
Elektronikgeräten.
Die Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.
Altbatterien, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät
zerstörungsfrei zu trennen.
Lithiumhaltige Batterien können durch falsche Handhabung in Brand geraten oder explodieren. Gehen Sie sorgsam mit lithiumhaltigen Batterien um. Vermeiden Sie mechanische Beschädigungen, Stöße
oder Schläge. Nach Entnahme der Batterie sind die Pole durch Abkleben zu isolieren. Beschädigte, verformte, aufgeblähte oder ausgelaufene lithiumhaltige Batterien sind in einem getrennten
Transportbehältnis der Rückgabestelle zuzuführen.
Vertreiber nach § 17 ElektroG, das sind diejenigen, die mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit
einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, sind zur
unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten wie folgt verpflichtet:
Bei dem Erwerb eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes sind rücknahmepflichtige Vertreiber verpflichtet, ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen
Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen. Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, sofern dort durch
Auslieferung die Abgabe erfolgt.
Auf Ihr Verlangen nehmen Vertreiber auch Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, unentgeltlich zurück. Die Rücknahme ist hierbei nicht an den
Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft und beschränkt sich auf drei Altgeräte pro Geräteart.
Soweit der Vertrag über die Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen ist, ist die unentgeltliche Abholung auf Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 1
(Wärmeüberträger), 2 (Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimeter enthalten) und 4 (Großgeräte) beschränkt. Die Rücknahme für
Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 3 (Lampen), 5 (Kleingeräte) und 6 (Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte) und Altgeräten mit einer Abmessung von bis zu 25 Zentimeter ist
durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu Ihnen zu gewährleistet. Eine Übersicht über die Gerätekategorien und die jeweils erfassten Geräte findet sich
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/anlage_1.html
Für den privaten Haushalt ist die Rückgabe bei den kommunalen Sammelstellen Ihrer Stadt oder Gemeinde, zum Beispiel auf den Wertstoffhöfen oder beim Schadstoffmobil, möglich. Außerdem
können Sie, soweit dies in Ihrer Kommune angeboten wird, eine Abholung der Altgeräte bei der Sperrmüllentsorgung beantragen oder Kleingeräte in Sammelcontainern auf öffentlichen Plätzen
entsorgen.
Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass Endnutzer selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen.